Besteuerung Alterseinkünft:

Durch die Rentenreform hat sich auch viel bei der Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung geändert.

Bei Rentenbeginn im Jahr 2011 unterliegen 62% der Alterseinkünfte der Besteuerung. Dieser Satz steigt jedes Jahr um 2%, sodass ab dem Jahr 2040 alle Neurentner Ihre Rente voll besteuern müssen. Nach Abzug des Krankenversicherungsanteils bleiben im Jahr 2040 - 7.802 ¬ und für Verheiratete 15.502 ¬ steuerfrei. Ein lediger Rentner mit 1.000 ¬ Monatsrente müsste somit im Jahr 2040 - 186,91 ¬ Steuern zahlen, wenn keine weiteren Einnahmen vorhanden sind.


Informationen, Beispiele und Berechnungen zur Altersrente und Witwenrente

Kaum einer hat´s bemerkt, die gesetzliche Rentenversicherung hat in der Vergangenheit massive Leistungskürzungen durch verschiedene Rentenreformen vorgenommen und alle sind davon betroffen:


Arbeiter, Angestellte, Hausfrauen, Rentner, Witwen, Witwer, Waisenkinder, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Schwerbehinderte, Schüler, Studenten und Auszubildende!


Damit auch Sie sich einen kurzen Einblick verschaffen können, was die Zukunft für Sie in Form der Altersrente oder Hinterbliebenenrente bereit hält und Sie eine entsprechende Vorsorge treffen können, möchten wir Ihnen dieses Thema in Form von Beispielen und Berechnungen nahe legen.

Gesetzliche Rentenversicherung - Altersrente


Altersrente

Bei einem Regelbeitrag von 494,52 ¬ mtl. in die gesetzliche Rentenversicherung über 45 Jahre, beträgt die:

- Regelaltersrente - 1.183,83,

- volle Erwerbsminderungsrente 1.055,98 ¬ ,

- halbe Erwerbsminderungsrente - 527,99 ¬ ,

- große Witwenrente bei 60% - 633,59,

- kleine Witwenrente - 263,99 ¬

Berechnung brutto ohne Abzug von Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen.


Beispiel 2: Ansprüche bei einem Bruttogehalt in Höhe von 2.500 ¬

- volle Erwerbsminderungsrente - 729 ¬ ,

- halbe Erwerbsminderungsrente - 365 ¬ ,

- große Witwenrente (60%) - 437 ¬ ,

- Altersrente mit 63 - 688 ¬ ,

- Altersrente mit 65 - 773 ¬ ,

- Altersrente mit 67 - 861 ¬ .